Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler vermittelt Immobilien zum Kauf oder zur Miete und wird erfolgsabhängig vergütet. Für die Tätigkeit ist eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erforderlich. Tätigkeitsfeld und Vergütung werden durch einen Maklervertrag geregelt, wobei die Höhe der Courtage und die Aufgaben des Maklers regional und objektbezogen unterschiedlich sein können. Ein detaillierter Maklervertrag klärt die genauen Leistungen und Kosten.

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