Bei einem Hypothekendarlehen wird eine Immobilie finanziert, wobei die Immobilie selbst als Sicherheit für das Darlehen dient. Das Hypothekendarlehen wird also durch ein Grundpfandrecht besichert.
Hypothekenkredite werden überwiegend für die Finanzierung einer Immobilie gewährt. Allerdings darf die Hypothekenbank nach §12 des Hypothekenbankgesetzes Kredite nur bis zu 60% des Beleihungswertes einer Sicherheit gewähren; dies dient dem Schutz der Pfandbriefgläubiger, die auf der anderen Seite die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.