Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das in Abteilung III im Grundbuch eingetragen wird. Die Hypothek sichert eine Darlehensforderung ab und erlischt, sobald die Darlehensforderung nicht mehr besteht. Weil die Hypothek von einer Forderung abhängig ist, wird sie auch als akzessorisch (abhängig) bezeichnet.