Die Heimmindestbauverordnung ist eine Verordnung zu den baulichen Mindestanforderungen für Altenheime und Pflegeheime für Volljährige.
Ein Heim muss barrierefrei sein, Flure und Treppenhäuser müssen nachts beleuchtet sein, die Bewohnerzimmer müssen mindestens 12 qm groß sein und über eine Notrufanlage und über eine Steckdose zum Anschluss einer Lampe verfügen.
Alle Zimmer und die Toiletten müssen im Notfall auch von außen zugänglich sein, um einen zweiten Fluchtweg sicher zu stellen. Ein Patiententelefon muss in jedem Heim vorhanden sein. Da die HeimMindBauV von den Bundesländern geregelt wird, kann es länderspezifische Unterschiede in den Verordnungen geben.
Eine Abweichung von den Auflagen der HeimMindBauV kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.