Hausverwalter

Hausverwalter oder Objektbetreuer treten als natürliche oder juristische Person auf und werden als Dienstleister für die Betreuung von (Wohn-)Immobilien eingesetzt. Der Leistungsumfang eines Hausverwalters ist gesetzlich nicht geregelt und richtet sich nach dem branchenüblichen Leistungsumfang. Zu den üblichen Pflichten eines Hausverwalters gehört es, – auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Rechenschaft über seine Geschäfte abzulegen, -die Betreuung der Objekte persönlich zu leisten, sofern es sich um einen nicht gewerbsmäßigen Hausverwalter handelt und – mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen, sofern der Hausverwalter Vollkaufmann ist.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top