Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt oder darüber verfügt, ist Inhaber des Hausrechtes. Damit verbunden ist das Interesse, den Hausfrieden zu wahren. Dieses Bedürfnis ist in Deutschland sogar verfassungsrechtlich geschützt: die ‚Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung‘ ist im Grundgesetz verankert. Der Inhaber des Hausrechtes kann zum Schutze seiner Wohnung ein Hausverbot verhängen.