Unter dem Begriff Hausgeld versteht man die monatlichen Vorauszahlungen, die ein Wohnungseigentümer für seinen Anteil am Unterhalt des Wohnhauses zu entrichten hat. Das Hausgeld wird einmal im Jahr bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans für das Gebäude festgelegt. Dabei ermittelt der Verwalter die voraussichtlichen Kosten des Unterhalts, die häufig auf Basis der letzten Jahresabrechnung aus den tatsächlich angefallenen Betriebs- und Nebenkosten abgeleitet werden. Der Begriff Hausgeld wird umgangssprachlich häufig gleichbedeutend mit dem Begriff Wohngeld verwendet, obwohl das Wohngeld im klassischen Sinne eine andere Bedeutung hat.