Die Haftpflichtversicherung dient dem Zweck, den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu stellen. In manchen Bereichen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. für Fahrzeughalter in Deutschland. Für selbstgenutzte Wohnungen und Häuser kann man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt auch kleinere Umbaumaßnahmen ab. Für Vermieter von Gebäuden und Wohnungen wird die Haushaftpflichtversicherung angeboten. Schließlich können sich Bauherrn mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung davor schützen, dass Dritte auf ihrer Baustelle zu Schaden kommen.
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