Grundstückseigentümer

Wer ein Grundstück in dem Sinne besitzt, daß er den mit dem Grundstück verbundenen Nutzen und Lasten zu tragen hat und daß er das Grundstück verkaufen bzw. vererben kann, der ist Grunstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer ist im Grundbuch mit seinem Grundbesitz eingetragen.

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