Unter einem Grundstück versteht man einen Teil der Erdoberfläche, der von einer Grenzlinie umschlossen ist. Im katastertechnischen Sinne wird als Grundstück der Teil der Erdoberfläche verstanden, der in einer Flurkarte unter einer besonderen Nummer aufgeführt ist. Schließlich handelt es sich im rechtlichen Sinne bei einem Grundstück um einen Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer Nummer eingetragen ist.