Bei der Grunderwerbssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in Deutschland vom Käufer eines Grundstücks zu entrichten ist. Sie fällt an:
- Beim Verkauf
- Bei der Übereignung und
- Bei der Versteigerung eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Bundesland, in welchem sich die Immobilie befindet und sie berechnet sich in Prozent vom Kaufpreis.
Beispiel: Kaufpreis für Haus mit Grundstück in Hessen: 500.000 Euro. Die Grunderwerbssteuer in Hessen beträgt 6%. Der Käufer hat neben dem Kaufpreis eine Grunderwerbssteuer von 500.000 € x 0,06 = 30.000 Euro an das Finanzamt in Hessen zu bezahlen.
Der Empfänger der Grunderwerbssteuer sind die Bundesländer, welche seit dem 01.06.2006 die Höhe der Steuer selbst festlegen können.
Bundesland | Grunderwerbssteuer in % vom Kaufpreis (Stand 2024) |
Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Berlin | 6,0% |
Brandenburg | 6,5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 5,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% |
Niedersachsen | 5,0% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Rheinland-Pfalz | 5,0% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen | 5,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 5,0% |