Ein Gläubiger ist, wer gegen einen anderen einen Anspruch hat. Der Gegenpart des Gläubigers ist der Schuldner. Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis. Zum Beispiel sind Vermieter und Darlehensgeber die Gläubiger gegenüber den Mietern und Darlehensnehmern, die auch als Schuldner bezeichnet werden.