Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Zeitspanne, die nach Abschluss eines Werkvertrages eintritt und den Auftragnehmer eines Werkvertrages weiter dazu verpflichtet, für die vertraglich geschuldete Leistung einzustehen. Der Auftragnehmer hat also die Pflicht, innerhalb der Gewährleistung Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Die Regelung der Gewährleistung ist ein wichtiger Bestandteil in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
siehe auch