Bei den Gemeinschaftsanlagen handelt es sich um Einrichtungen, die von den Bewohnern eines Wohnhauses gemeinschaftlich genutzt werden können, wie z.B. ein Kinderspielplätze, Fahrradkeller oder ein Garten.
Bei den Gemeinschaftsanlagen handelt es sich um Einrichtungen, die von den Bewohnern eines Wohnhauses gemeinschaftlich genutzt werden können, wie z.B. ein Kinderspielplätze, Fahrradkeller oder ein Garten.