Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde nach den Grundsätzen des Baugesetzes vorzubereiten und zu leiten ist. Der Flächennutzungsplan ist von einer Gemeinde aufzustellen und versteht sich als vorbereitender Bauleitplan. Er setzt den Rahmen für den Bebauungsplan, der dann als verbindlicher Bauleitplan anzusehen ist.