Der Begriff Fixkosten wird in der Betriebswirtschaftslehre verwendet: dabei handelt es sich um regelmäßig wieder kehrende Kosten über einen längeren Zeitraum, z.B. in einem produzierenden Unternehmen, die unabhängig von der Kapazitätsauslastung des Betriebes anfallen. Fixe Kosten sind z.B. Mieten, Zinsen und Abschreibungen. Demgegenüber stehen die variablen Kosten, die von der Beschäftigungssituation abhängig sind.
siehe auch