Im Ertragswertverfahren werden die jährlichen Mieteinnahmen einer Immobilie abzüglich der jährlichen Bewirtschaftungskosten saldiert. Der so gewonnene Wert wird mit einem Vervielfältiger multipliziert. Der Vervielfältiger ist ein Faktor, der die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszins kombiniert. Zu diesem Ergebnis wird dann der Bodenwert der Immobilie hinzuaddiert. Das Ergebnis dieser Berechnung stellt dann der sogenannte Ertragswert dar. Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich für die Wertermittlung von gewerblich genutzten Gebäuden und Grundstücken angewendet.
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