Erschließungsbeitrag

Der Erschließungsbeitrag ist eine Kommunalabgabe, die der Eigentümer eines Grundstücks für dessen Anbindung an die Versorgung mit Wasser, Strom und Heizenergie an die Kommune zu entrichten hat sofern diese Anbindung von der Kommune bereitgestellt wird.

siehe auch

Grundstück

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