Erbpacht bezeichnet umgangssprachlich das Entgelt welches für ein Erbbaurecht gezahlt wird. Siehe auch Erbbaurecht
weiterführender Beitrag: Immobilie im Erbbaurecht kaufen – Pro und Contra
Erbpacht bezeichnet umgangssprachlich das Entgelt welches für ein Erbbaurecht gezahlt wird. Siehe auch Erbbaurecht
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