Erbpacht bezeichnet umgangssprachlich das Entgelt welches für ein Erbbaurecht gezahlt wird. Siehe auch Erbbaurecht
weiterführender Beitrag: Immobilie im Erbbaurecht kaufen – Pro und Contra
Erbpacht bezeichnet umgangssprachlich das Entgelt welches für ein Erbbaurecht gezahlt wird. Siehe auch Erbbaurecht
weiterführender Beitrag: Immobilie im Erbbaurecht kaufen – Pro und Contra
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen