Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde erstmalig im Jahr 2001 eingeführt und seitdem mehrfach verschärft. Sie regelt, wie Neubauten unter dem Aspekt einer energierarmen Bewirtschaftung zu errichten sind und wie der Energieverbrauch von Gebäuden ermittelt und dargestellt wird. Nach der EnEV gelten diese Pflichten:
– Energieausweise für Gebäude, sie müssen alle 10 Jahre erneuert werden
– Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
– Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
– Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
– Energetische Inspektion von Klimaanlagen.
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