Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen, die im Immobilienbereich aus der Vermietung von Grundstücken, Wohnungen, und Gebäuden aller Art erzielt werden. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig.
Die Einkünfte werden ermittelt, in dem die Einnahmen mit den Werbungskosten eines Wirtschaftsjahres saldiert werden. Das Ergebnis der Einnahmenüberschussrechnung sind dann die zu versteuernden Einkünfte.
Als Werbungskosten dürfen von den Einnahmen üblicherweise die
- Abschreibungen,
- Zinsen und weitere Finanzierungskosten,
- Instandsetzungskosten,
- Verwaltungskosten und
- die auf die Ermittlung der Einkünfte anfallenden Steuerberatungskosten angesetzt werden.