Wenn ein Grundbesitz oder eine Immobilie mehreren Parteien zu gleichen oder zu unterschiedlichen Anteilen gehört, so bezeichnet man diese Parteien in ihrer Gesamtheit als Eigentümergemeinschaft. Häufigster Fall: Die Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Wohnungseigentümergemeinschaft ist zuständig für die ordnungsgemäße und laufende Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage.
siehe auch