Von einer Duldung spricht man z.B. im Grundstücksbereich, wenn ein Grundstückseigentümer bestimmte aus seinem Eigentum sich ergebende Rechte einem anderen Grundstück gegenüber nicht geltend machen kann, z.B. wenn er nahestehende Bauwerke oder Bäume dulden muss.
Siehe hierzu auch Dienstbarkeit