degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleichbleibend, sondern sie reduzieren sich im Zeitablauf, sind also nach unten gestaffelt. Anfänglich fallen bei der degressiven AfA die Abschreibungsbeträge höher aus als bei der linearen AfA und führen dadurch in der Regel zu einer höheren steuerlichen Entlastung in den Anfangsjahren einer Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Bsp.: degressive Gebäude-AfA, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird (Denkmalschutz).

siehe auch

lineare Abschreibung

Abschreibung

Denkmalschutz

Denkmalschutzabschreibung

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