Der Darlehensvertrag (umgangssprachlich auch als Kredit bezeichnet) ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber sich verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache auszuleihen (Darlehensvertrag). Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, bei Fälligkeit den ausgeliehenen Geldbetrag (analog die Sache) zurückzuzahlen zuzüglich eines vereinbarten Darlehenszinses. Häufig handelt es sich bei dem Darlehensgeber um eine Bank oder ein Kreditinstitut.
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