Ein Darlehensgeber verpflichtet sich im Zuge eines Darlehensvertrages, an den Darlehensnehmer bzw. Schuldner einen bestimmten Geldbetrag (seltener: eine Sache) zu festgelegten Bedingungen auszuleihen. Häufig handelt es sich bei dem Darlehensgeber um Kreditinstitute wie Hypothekenbanken, Sparkassen, Landesbanken, Volks- und Raiffeisenbanken oder um Bausparkassen. Diese vergeben Darlehen zu bestimmten Laufzeiten und Zinssätzen.
siehe auch