Dach und Fach

Mit „Dach und Fach“ sind Maßnahmen zur Erhaltung eines Gebäudezustandes gemeint, die bestimmten Gewerken zugeordnet sind und in den Zuständigkeitsbereich des Immobilieneigentümers fallen. In vielen gewerblichen Miet- und Pachtverträgen spielt der Begriff eine Rolle, um die Pflichten von Immobilieneigentümern von den Pflichten der Mieter abzugrenzen.

Regelmäßig sind unter Dach und Fach zusammengefasst:

  • Maßnahmen zur Dacherneuerung
  • Fenstererneuerung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen, Lüftungsanlagen
  • Fassadenerneuerung
  • Erneuerung von Außentüren.

Obwohl ein viel verwendeter Begriff, gibt es keine feste Definition für Dach und Fach. Die unter Dach und Fach zusammengefassten Sanierungspflichten der Immobilieneigentümer können je nach Pachtvertrag unterschiedlich von Umfang und Inhalt gestaltet sein. Maßnahmen, die regelmäßig nicht unter Dach und Fach fallen sind Schönheitsreparaturen sowie laufende Instandhaltung und Wartung technischer Anlagen.

Siehe auch

Schönheitsreparaturen

Instandhaltung

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