Wenn zwei oder mehrere Personen ein Grundstück besitzen und dabei jeder Person ein bestimmter Bruchteil (1/2, 11/1000 o.ä.) am Grundstück zusteht, der in dieser Form im Grundbuch eingetragen ist, dann ist Bruchteilseigentum vorhanden.
Siehe auch
Wenn zwei oder mehrere Personen ein Grundstück besitzen und dabei jeder Person ein bestimmter Bruchteil (1/2, 11/1000 o.ä.) am Grundstück zusteht, der in dieser Form im Grundbuch eingetragen ist, dann ist Bruchteilseigentum vorhanden.
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