Bei der Bewertung von Wohnimmobilien finden Anwendung:
- Das Vergleichswertverfahren, bei dem der Wert einer Wohnimmobilie nach vergleichbaren Immobilien bestimmt wird. Als vergleichbar gelten Objekte, die hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Lage, ihres Baujahrs und ihres Zustands und ihrer Ausstattung ähnlich sind. Dieses Verfahren wird besonders bei der Bewertung von Einfamilienhäusern angewendet.
- Das Sachwertverfahren, bei dem eine Wohnimmobilie nach ihrer Lage und ihrem Zustand beurteilt wird. Das Sachwertverfahren stellt auf die Herstellkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert von Grundstück und Bauwerk ab und wird vorwiegend bei selbst genutzten Wohnungen und Häusern angewendet.
- Das Ertragswertverfahren findet bei vermieteten Wohnimmobilien Anwendung. Hier richtet sich die Wertermittlung nach der Nutzungsdauer der Immobilie und nach ihrem voraussichtlichen Mietertrag.
Während sich diese Verfahren nach vorgegebenen Normen und Berechnungsmethoden richten, kommt es bei der Ermittlung eines Marktwertes immer auch darauf an, wie sich am Immobilienmarkt Angebot und Nachfrage entwickeln.