Im Sachenrecht bezeichnet der Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Besitz ist nicht gleichbedeutend mit Eigentum. So besitzt der Mieter eine Wohnung, gleichwohl sie ihm nicht gehört. Das meist verbreitete Besitzmittlungsverhältnis ist die Miete. Der Vermieter lässt die unmittelbare Sachherrschaft durch den Mieter ausüben.
siehe auch