Beschlussfassung

In der Wohnungseigentümerversammlung ist mit Beschlussfassung die Art und Weise gemeint, mit der die Eigentümer der Wohnungen Maßnahmen beschließen. Dabei stimmen die Eigentümer in der Versammlung über die zu beschließenden Maßnahmen durch Handaufheben, durch Stimmzettel, geheim oder durch namentlichen Aufruf ab. Die Abstimmung muß mit Benennung der Anzahl der Ja-Stimmen, der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen für jeden Tagesordnungspunkt festgestellt werden. Dies wird von der Hausverwaltung organisiert.

siehe auch

Wohnungseigentümerversammlung

Hausverwaltung

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top