Als Maß für die Größe eines Gebäudes wurde früher der umbaute Raum, dessen Berechnung nach der DIN festgelegt war, verwendet.
In der DIN wurde der umbaute Raum inzwischen durch den Bruttorauminhalt ersetzt. Im Bereich des Sachverständigenwesens wird vielfach noch mit dem umbauten Raum gearbeitet. Für die Berechnung des umbauten Raumes werden Länge x Höhe x Breite der Rohbauaußenmaße gerechnet. Besondere Regeln gibt es dabei für die Berücksichtigung von ausgebauten oder nicht ausgebauten Dachgeschossen, für Abzug für Innenputz und für die Anrechnung von Kellerräumen.