Die Bausparförderung beinhaltet zum einen staatliche Subventionen, wie die Arbeitnehmersparzulage, die ein Arbeitnehmer für seinen Bausparvertrag erhält, als auch Zuzahlungen des Arbeitgebers, wie die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, die in den Bausparvertrag des Arbeitnehmers eingezahlt werden. Außer für Bausparverträge können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen auch für
- Lebensversicherungen,
- Investmentfonds,
- Banksparpläne und
- für Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften beantragen.
siehe auch
weiterführende Infos: