Die sogenannte bauliche Änderung ist ein Begriff aus dem Gesetz zur Regelung der Miethöhe ( §3 Miethöhegesetz): Wenn Maßnahmen an einem Grundstück oder Gebäude den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken (Modernisierung) so können die dafür entstandenen Kosten für eine Mieterhöhung herangezogen werden. Des weiteren versteht man unter baulichen Änderungen auch die Maßnahmen, die den optischen Eindruck eines Gebäudes verändern und die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen können. Solche baulichen Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer durchgeführt werden.