Vor Beginn einer baulichen Maßnahme hat der Bauherr bei der zuständigen Gemeinde eine sogenannte Baugenehmigung einzuholen. Die Gemeinde prüft auf Antrag, ob das geplante Bauvorhaben mit dem geltenden Baurecht übereinstimmt. Die Baugenehmigung stellt insoweit aber nur fest, dass das bauliche Vorhaben mit den geprüften Vorschriften im Einklang steht. Für viele Baumaßnahmen ist die vorherige Erteilung der Baugenehmigung gesetzlich vorgeschrieben. Die Baugenehmigung ist ein öffentlich rechtlicher Verwaltungsakt, der bei Erteilung der Baugenehmigung den Bauherrn begünstigt und dessen Grundstücksnachbarn belastet. Wird z.B. eine Baugenehmigung versagt, so kann man mit öffentlich rechtlichen Mitteln, zunächst mit Widerspruch und dann mit einer Verpflichtungsklage hiergegen vorgehen.