Bei der Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes, d.h. wie ein Bauwerk errichtet wird, welche Materialien verwendet werden und über welche Eigenschaften es verfügt. Die Baubeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Bauvertrages und insoweit auch des Kaufvertrages bei neu zu errichteten Gebäuden. Bei einem Kaufvertrag wird die Baubeschreibung ebenfalls notariell beurkundet. Nach der Baubeschreibung bemißt sich der zu erbringende Leistungsumfang durch die Baufirma. Zahlreiche Bauvorschriften und Normen wie z.B. die DIN geben jedoch einen festen Rahmen vor, wie ein Gebäude zu errichten ist. Insofern ist es für den Bauherrn wichtig zu prüfen, ob und inwieweit seine Baubeschreibung von den gesetzlichen Vorschriften abweicht.