Mietvertrag: wenn das Mietverhältnis beendet wird und der Mieter die Wohnung räumt, spricht man von Auszug. Dabei hat der Auszug spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen.
In Grundbuchsachen spricht man von einem (Grundbuch-)auszug. Damit ist eine Abschrift aus dem Grundbuch bezeichnet, die Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Lage und Größe, Dienstbarkeiten und Belastungen an einem Grundstück gibt.
Damit in Verbindung stehende Begriffe: