Der Anliegerbeitrag beinhaltet hauptsächlich Kosten für die Herstellung oder Erneuerung von Zufahrtswegen und Kosten für das Erneuern oder Verlegen von Hausanschlüssen für die Medienversorgung und für die Kanalisation.
Die Anliegerbeiträge werden den Grundstückseigentümern auferlegt, deren Grundstücke an diesen Maßnahmen partizipieren.