Als Anlieger oder Anreiner werden im juristischen Sinne Personen bezeichnet, denen in Relation zu Bewohnern oder Grundstückseigentümern oder sogar Straßenzügen bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen werden oder werden sollen. Am häufigsten gebraucht wird das Wort Anlieger für Personen, die an einer bestimmten Straße wohnen. So wird der Begriff bei der Regelung von Durchgangsvekehr verwendet, so z.B. wenn eine Straßendurchfahrt gesperrt ist, aber für ‚Anlieger frei‘ ist. Im Gebührenverordnungsrecht werden oft z.B. Anlieger einer bestimmten Straße zu Straßengebühren herangezogen.