Bei der Altbausanierung wird ein Gebäude, welches ein bestimmtes Baualter erreicht hat, umfassend erneuert. In der Regel handelt es sich um Gebäude, die 40 Jahre alt oder älter sind und bei denen zahlreiche Gewerke erneuert werden müssen. Eine Altbausanierung beinhaltet sowohl Instandsetzungsarbeiten als auch Modernisierungsmaßnahmen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Eigentümer des Altbaus die Kostenbeteiligung des Mieters an der Sanierung nur auf Basis der anteilig angefallenen Modernisierungskosten kalkulieren darf. Die vom Bund und von den Ländern ausgereichten Fördermittel für Altbausanierungen unterscheiden ebenfalls nach Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.