Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag bezeichnet in der Regel die schriftliche Beauftragung eines Maklers durch einen Immobilieneigentümer mit dem Ziel, für die Immobilie einen Käufer zu finden. Dabei wird das Einschalten weiterer Makler durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Der Alleinauftrag sichert den Makler gegenüber anderen Maklern ab und hebt die Bereitschaft des Maklers, den Auftrag mit dem erforderlichen Eifer zu verfolgen.

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