Die Absetzung für Abnutzung, abgekürzt AfA genannt, ist eine fiktive Berechnung des jährlichen Werteverzehrs, dem ein Wirtschaftsgut unterliegt. Je nach der Art und unterstellter Lebensdauer eines Gutes, ergeben sich unterschiedliche Zeiträume und Berechnungsarten für die AfA. Da die Abschreibung bei der Berechnung der Einkommenssteuer zugrunde gelegt wird , wurden die Berechnung und der Zeitraum der AfA vom Gesetzgeber schon mehrfach geändert. Für Wohngebäude sieht der Gesetzgeber die lineare Abschreibung und nur in Sonderfällen die degressive Abschreibung vor. Der Abschreibungssatz richtet sich nach dem Zweck des Gebäudes (Wohnzweck oder Betriebszweck), nach seinem Jahr der Herstellung und ob es dem Denkmalschutz unterliegt oder nicht. Die Abschreibungssätze sind im Einkommenssteuergesetz § 7 ff. geregelt.