Mit Abbruch wird im Bauwesen das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Gebäuden, Hoch- und Tiefbauten aller Art bezeichnet. Die Durchführung eines Abbruchs wird dabei von Spezialisten wie Bauunternehmer oder Abbruchfirmen durchgeführt. In den jeweiligen Bauordnungen des Bundes und der Länder sind auch spezifische rechtliche Besonderheiten zu öffentlich angeordneten Abbruch- oder Abrissbescheiden enthalten.