Ruhiges Penthouse mit großem Balkon in begehrter Toplage von Wannsee

Kaufpreis 1.065.000 €
14109 Berlin
Zimmer 4
Größe 155 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 26. September 2024
Kaufpreis: 1.065.000 €
Zimmer: 4
Größe: 155 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Das ansprechende und ruhig gelegene Mehrfamilienhaus in der Top-Lage von Berlin-Wannsee besteht aus fünf Wohneinheiten und einem Teileigentum. Die ca. 183 m² große DG-Wohnung erstreckt sich über die gesamte 2. Etage u. ist aufgrund der Hanglage des Grundstücks uneinsehbar. Der Entwurf des Hauses stammt aus dem bekannten Architekturbüro Patzschke & Patzschke (u.a. Architekten des neuen Hotel Adlon in Berlin). Das Gebäude wurde 1990 auf dem ca. 1.680 m² großen und in leichter Hanglage befindlichen Grundstück errichtet. Das Grundstück ist größtenteils begrünt und umgibt rundherum das Mehrfamilienhaus. Das Gebäude ist voll unterkellert. Im Kellergeschoss finden Sie neben den geräumigen Kellerräumen auch den Fahrradabstellraum sowie unterschiedliche Technikräume für Heizung und Elektro.Die Dachgeschosswohnung bildet die 2. Etage und ist über das allgemeine Treppenhaus erschlossen. Die Wohnung erstreckt sich über das gesamte Dachgeschoss, so dass es darüber und daneben keine Nachbarn gibt. Durch den Bebauungsplan ist eine weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe nicht möglich, damit ist unverbaubarer Blick in die begrünte Umgebung gegeben. In den Wintermonaten ist von den Zimmern Richtung Norden der Blick auf den großen Wannsee und sogar nach Spandau-Kladow möglich.Die Dachgeschosswohnung (WE 13) verfügt über einen ca. 22 m² großen Balkon (davon 25% in Wohnfläche einberechnet). Ca. 1/3 der Wohnung wird durch Dachflächen umrandet. Weiterhin besteht das Recht des Eigentümers der Dachgeschosswohnung zur Herstellung von bodentiefen Türenfenstern in diversen Zimmern sowie zur Errichtung und dem Betrieb von Kaminen. Auch die Nutzung des darüber liegenden Dachbodens zur Solarstromgewinnung sowie die Installation von Klimageräten mit Splitgeräten für den Eigenbedarf ist zulässig (§11, Abs. 10b der Teilungserklärung).Zusätzlich zur Dachgeschosswohnung ist im Grundbuch ein Kellerraum mit ca. 12 m² Nutzfläche (lt. DIN 277) als Sondernutzungsrecht Keller 3 (SNR K3) eingetragen.
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