Gepflegte 2-3 Zimmer mit Südbalkon und Blick ins Grüne – auf Erbpacht

Kaufpreis 199.000 €
22549 Hamburg
Zimmer 2
Größe 70 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 21. September 2024
Kaufpreis: 199.000 €
Zimmer: 2
Größe: 70 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Die Wohnung liegt im I. OG in einer ruhigen Wohnanlage mit Blick ins Grüne.Ursprünglich verfügte die Wohnung über 3 Zimmer, das Wohnzimmer und das daneben liegende Schlafzimmer wurde zusamengelegt, sodass ein großer Wohn- Essbereich entstanden ist. Der Urzustand könnte problemlos wieder hergestellt werden.Das Wohn- und Esszimmer verfügen über einen pflegeleichten Vinylbodenbelag, Flur und Küche sind gefliest.Vom gut geschnittenen Wohnzimmer gelangt man auf den Süd-Balkon, von dem man einen Blick Richtung Kleingärten hat.Das hell geflieste Vollbad ist geräumig und verfügt über weiße Sanitärobjekte.Die gepflegte Küche im Landhausstil verfügt über Herd und Backofen sowie ausreichend Stauraum in den Küchenschränken. Weiterhin gibt es noch Platz für einen Geschirrspüler.Stauraum bietet die Abstellkammer sowie der zur Wohnung gehörende Kellerraum.Stellplätze können je nach Verfügbarkeit von der WEG angemietet werden. Die Mieteinnahmen fließen über die Wohngeldabrechnung anteilig zurück an alle Eigentümer. Erbbaurecht:Das Grundstück für die angebotene Eigentumswohnung dient als Erbbaugrundstück. Der Pachtvertrag läuft bis 2066 und hat eine Option von 30 Jahren. Der Erbbauzins ist bereits in den Wohngeldzahlungen enthalten. Bei einem Erbbaurecht wird das Baugrundstück nicht verkauft, sondern langfristig an die Wohnungseigentümer "verpachtet". Das Gesetz und der Erbbaurechtsvertrag stellen sicher, dass der Erbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) auf dem Grundstück nahezu wie ein Eigentümer handeln kann. Das Erbbaurecht kann vererbt oder verkauft werden. Während der Laufzeit des Erbpachtvertrages wird die "Pacht" lediglich an die offiziell festgestellte Preissteigerung (Verbraucherpreisindex für Deutschland) angepasst.Das Erbbaurecht erlischt nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Das bestehende Gebäude muss jedoch nicht ohne weiteres abgerissen werden. Als Erbbauberechtigter erhalten Sie grundsätzlich eine Vergütung für das bestehende Gebäude oder der Erbpachtvertrag wird einvernehmlich verlängert.
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