Behagliches Einfamilienhaus mit Erbbaupacht sucht neuen Eigentümer

Kaufpreis 148.000 €
06766 Bitterfeld-Wolfen
Zimmer 4
Größe 96 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 14. September 2024
Frei ab: 1. Mai 2024
Kaufpreis: 148.000 €
Zimmer: 4
Größe: 96 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Es ist Teil eines ehem. außergewöhnlichen Grundstückes. Bis vor etwa drei Jahren wurde es zusammen mit dem benachbarten Hallengebäude mit Anbau zu kirchlichen Zwecken genutzt. Zwischenzeitlich wurde das gesamte Grundstück entwidmet und geteilt. Das benachbarte Hallengebäude wurde bereits verkauft und wird zukünftig zu Wohnzwecken umgebaut bzw. genutzt.Zum Einfamilienhaus gehören noch eine Massivgarage und weitere einfache Baulichkeiten.Die kirchliche Stiftung als Grundstückseigentümer beabsichtigt nunmehr das verbliebene ca. 1.180 m² große Grundstück mit der Einfamilienhausbebauung in Form eines Verkaufs mit gleichzeitiger Bestellung eines Erbbaurechts zu veräußern. Das sich auf dem Grundstück befindliche Einfamilienhaus wurde um 1968 errichtet und ist voll unterkellert und vielseitig nutzbar. Der Wohnbereich im Erdgeschoss hat einen klassischen Grundriss mit einer Wohnfläche von ca. 96 m². Nur ein Zimmer ist nicht direkt vom Flur aus zugänglich. Vom großzügig belichteten Wohnzimmer aus gelangt man über eine Terrasse in den großen Gartenbereich.Das Dachgeschoss ist aufgrund der Holzbinderkonstruktion im vorgefundenen Zustand nicht ausbaubar.Der Kaufpreis für das Einfamilienhaus inkl. den sonstigen baulichen Anlagen für das angebotene Grundstück beträgt 160.000 €. Da der Grund und Boden im Eigentum der kirchlichen Stiftung bleibt, kommt beginnend für die Nutzung ein Erbbauzins i.H.v. 850 € zusätzlich zum Ansatz. Dieser wird üblicherweise nur inflationsbedingt durch den Verbraucherpreisindex über die Laufzeit des Erbbaurechts angepasst. Aufgrund des kirchlichen Eigentums ist ein Erwerb des Grund und Bodens nicht möglich. Dagegen kann die Laufzeit des Erbbaurechts nach einer angemessenen Zeit wieder auf 75 Jahre verlängert werden. Alle weiteren Inhalte des Erbbaurechts können jederzeit ausführlich besprochen werden.
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