Sichern Sie sich heute schon Ihr einiges Ferienhaus inmitten einer wunderschönen Landschaft!

Kaufpreis 89.900 €
35110 Frankenau
Zimmer 4
Größe 70 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 13. September 2024
Frei ab: 1. Dezember 2024
Kaufpreis: 89.900 €
Zimmer: 4
Größe: 70 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Wir bieten Ihnen hier ein gepflegtes Ferienhaus mit Terrasse und Gartenhaus, welches auf einem etwa 434 m² großen Grundstück in einer ruhigen Lage gelegen ist - eingebettet im Feriendorf, das direkt am Nationalpark Kellerwald-Edersee liegt. Die naturbelassene Region ist ein Paradies für Natur- und Wanderfreunde sowie für diejenigen, die Ruhe suchen. Frankenau bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur für den Alltag, medizinische Einrichtungen, diverse Fachgeschäfte, einen Kindergarten, eine Grundschule, eine Apotheke, einen Friseursalon, eine Bank und vieles mehr. Für die Freizeitgestaltung gibt es neben der malerischen Natur viele Ausflugsziele in die umliegenden Erholungsgebiete. Das Ferienhaus wurde Anfang der 80er Jahre in Massivbauweise erstellt und mit ca. 70 m² Wohnfläche im gemütlichen Landhausstil ausgestattet und seither gut gepflegt und instandgehalten. Im Erdgeschoss befindet sich neben dem offenen Windfang ein großes offenes Wohn- Esszimmer, in dem ein 7,5 kW Kaminofen aufgestellt ist. Auf halber Etage höher darüber gibt es eine offene Küche und nebenan ein Badezimmer mit Dusche und WC und ein Schlafzimmer mit separatem WC. Im Dachgeschoss sind weitere zwei Schlafzimmer, eines davon verfügt über einen Waschtisch und von beiden Zimmern aus gelangen Sie auf den Balkon. Beheizt wird das Ferienhaus nebst Kaminofen über Elektroradiatoren. Es bietet bequem Platz für bis zu 6 Personen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Renovierungen durchgeführt wie z. B.: Die Außenwände im Wohnbereich von innen isoliert und neu verputzt, Haustür, Fenster sowie Balkontüren erneuert, ein moderner Durchlauferhitzer und ein neuer Kaminofen installiert, die Terrasse vergrößert und neu gepflastert und ein Anbau als Schuppen realisiert. Die Übergabe des inventarisierten Ferienhauses ist im Dezember mietfrei möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Erst- oder Zweitwohnsitz an diesem Ort nicht möglich ist. EnEV: Für Ferienhäuser, die nicht regelmäßig genutzt werden, liegt keine Ausweispflicht vor. Fazit: Durch den Kauf eines eigenen Ferienhauses investieren Sie nicht nur in das Gefühl eines sorgenfreien Urlaubs, sondern haben auch die Möglichkeit, eine attraktive Rendite zu erwirtschaften, wenn Sie das Haus vollständig oder teilweise vermieten. Wenn Ihr Kaufinteresse geweckt ist und Sie mehr über das Angebot wissen möchten, senden wir Ihnen gerne das Exposé zu oder vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.Sonstiges:Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen Informationen zu unseren Objekten nur erteilen können, wenn Sie bei Ihren Anfragen Ihre vollständige Postanschrift, E-Mail und Telefonnummer angeben. Wir sind unseren Auftraggebern zu Diskretion verpflichtet und es handelt sich bei den Informationen zu der Immobilie um sensible Daten. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell geschlossene Kaufvertrag. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Maria Lange Immobilien nach § 2 Abs. 1Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopie bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unsre Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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