Sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte sowie Bauerwartungsland in Am Mellensee OT Alexanderdorf zu verkaufen

Kaufpreis 230.000 €
15838 Am Mellensee
Zimmer 4
Größe 78 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 5. September 2024
Kaufpreis: 230.000 €
Zimmer: 4
Größe: 78 m2
Baujahr: 2000
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Das Grundstück ist im vorderen Teil mit einer nicht unterkellerten, alten, stark sanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte mit Satteldach und Flachdachanbauten bebaut. Es besteht im Erdgeschoss aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Veranda und Badanbau und Flur. Über eine steile Treppe gelangt man ins Dachgeschoss mit geringer Raumhöhe. Hier befinden sich zwei weitere Zimmer. Die Heizung ist defekt und das Haus zur Zeit unbeheizt.Folgende Baummängel sind an dem Gebäude u .a. zu erkennen:- Dacheindeckung / Wellasbest erneuerungsbedürftig- Schädlingsbefall/Beschädigung am Dachstuhl- Schädlingsbefall ab der Holzbalkendecke- Wanddurchfeuchtungen/Schimmelbefall im Innenbereich- Sanitäranlagen und Heiztherme erneuerungsbedürftig- Wanddurchfeuchtungen/Beschädigungen an den Fassaden- Schornsteinversottung mit Durchfeuchtungen- unsachgemäße SchornsteinanbindungDas Gebäude befindet sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Es wurde geringfügig modernisiert. Insbesondere wurden die Zentralheizung auf Erdgasbasis installiert (defekt) und die Fenster aus PVC mit Rolljalousien und die Außentür erneuert.Weiterhin befindet sich im hinteren Bereich des Grundstückes ein massives, altes, verbrauchtes Nebengebäude und eine sanierungsbedürftige Garage aus Betonformsteinen sowie abbruchreife Holzschuppen. Der Garten ist mit diversen Wildwuchs versehen bzw. verwildert. Der Verkauf erfolgt wie es steht und liegt. Das hintere Flurstück, welches im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, befindet sich an dem unbefestigten verlängerten Siedlungsweg und ist nicht an die Versorgungsleitungen angeschlossen. Laut Angabe des Wasserverbandes befinden sich die Leitungen für Trin- und Abwasser im Siedlungsweg. Hier ergeben sich noch anteilig Anschluss- und Erschließungsbeiträge. Das Flurstück ist mit diversen Nadelgehölzen bewachsen, die eine zukünftige bauplanungsrechtliche Nutzung behindern und ggfl. Fall- und Ausgleichsmaßnahmen verursachen. Auch eventuelle Waldumwandlungskosten der Forstbehörde können sich dabei ergeben.
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