Sanierung oder Neubau – Einfamilienhaus auf attraktivem Grundstück St. Peter-Ording • Dorf

Kaufpreis 595.000 €
25826 Sankt Peter-Ording
Zimmer 7
Größe 126 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. September 2024
Kaufpreis: 595.000 €
Zimmer: 7
Größe: 126 m2
Baujahr: 1986
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Sanierung oder Neubau? Haupt-, Zweit- oder Ferienwohnsitz? Ermöglichen Sie sich Ihren Immobilientraum in Herzen von St. Peter-Ording. Mitten im Zentrum, nahe dem Marktplatz im Ortsteil Dorf, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, das 928 m² große Grundstück im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 19, 2. Änderung der Gemeinde St. Peter-Ording, neu zu entwickeln oder dem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1959 einen neuen Glanz zu verleihen.Das Einfamilienhaus betreten Sie von Westen über den großzügigen Windfang und gelangen direkt in die Diele des Hauses. Das Erdgeschoss teilt sich von hier in ein großes Wohnzimmer mit Blick in den Garten, die angrenzende Küche mit Speisekammer, das erste von insgesamt fünf Schlafzimmern, das Duschbad, ein separates Gäste WC und das Esszimmer. Die zahlreichen Fenster sorgen für Helligkeit im gesamten Haus und schaffen durch den Blick ins Freie eine gemütliche und ruhige Atmosphäre. Eine Holztreppe führt Sie in das 1965 ausgebaute Obergeschoss. Hier befinden sich vier weitere Schlafzimmer, von denen drei Zugang zu dem Südbalkon mit Blick in den Garten haben. Ein WC, eine separate Dusche, ein kleiner Abstellraum und eine weitere Küche runden diese Etage ab. Das Haus befindet sich grundliegend in einem guten und sehr gepflegten Zustand. Die Schwerpunkte einer Sanierung liegen vor allem bei der Modernisierung des Kellers, der Heiztechnik, weiterer Fenster und der Dämmung des Daches.Im Rahmen eines Neubauprojektes können auf diesem Grundstück bis zu zwei Einzelhäuser oder zwei Doppelhäuser entstehen. Eine anteilige Ferienvermietung ist zulässig.Das Wichtigste in Kürze:• Bebauungsplan Nr. 19, 2. Änderung der Gemeinde St. Peter-Ording• Bauliche Nutzung: SO 1- Wohnen und gewerblicher Fremdenverkehr• Bauweise: Einzel- und Doppelhäuser zulässig• Je Wohngebäude - 1 Ferienwohnung und 1 Wohneinheit zum Dauer-wohnen zulässig• GRZ: 0,2• Max. 1 Vollgeschoss zulässig• Offene Bauweise• Außenwände als Verblendmauerwerk oder Putz• Dächer als Sattel- oder Walmdach• Doppelhäuser: Einheitliche Dachform, Traufhöhe und Farbe• Grundstück durch Altbestand erschlossen
zu den Kontaktinfos

Kontakt:

To top