Winkelbungalow mit Gestaltungspotential in ruhiger Sackgassenlage

Kaufpreis 845.000 €
22589 Hamburg
Zimmer 5
Größe 144 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. September 2024
Kaufpreis: 845.000 €
Zimmer: 5
Größe: 144 m2
Baujahr: 1965
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Willkommen in diesem großzügigen Winkelbungalow, der sowohl durch hohe Privatsphäre aufgrund des nicht einsehbaren Grundstückes als auch durch seine raffinierte Architektur überzeugt. Der Bungalow mit Walmdach wurde 1965 auf einem ca. 1.511 m² Grundstück errichtet. Anfang der 1980er Jahre wurde das Grundstück nach WEG geteilt und an der straßenzugewandten Seite ein weiteres Haus angebaut. Bereits beim Betreten des Hauses umgibt Sie eine besondere Atmosphäre, die Sie in zwei unterschiedliche Lebensbereiche eintauchen lässt. Der Bungalow verbindet Komfort und Privatsphäre auf außergewöhnliche Weise.Die Diele, die derzeit als Essbereich genutzt wird, bildet den zentralen Mittelpunkt des Hauses und dient gleichzeitig als einladender Empfangsbereich. Von hier aus gelangen Sie in den linken Flügel mit dem ca. 34 m² großzügigen Wohnzimmer, sowie in den rechten Flügel, der Ihnen absolute Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten bietet. Hier befinden sich die privaten Räume, darunter drei geräumige Zimmer, die individuell genutzt werden können. Neben dem Eingangsbereich steht Ihnen ein zusätzliches Zimmer zur Verfügung, das sich ideal als Homeoffice oder Gästezimmer eignet.Das Haus ist voll unterkellert und bietet reichlich Stauraum mit mehreren Abstellräumen. Zusätzlich ist eine Garage im Keller integriert. Der Bungalow ist ideal für Familien oder Paare, die das komfortable Wohnen auf einer Ebene schätzen und einen durchdachten, funktionalen Grundriss bevorzugen. Er bietet die perfekte Grundlage, um Ihre kreativen Ideen zu verwirklichen und das Haus ganz nach Ihren Vorstellungen zu modernisieren.Gut zu wissen:Jeder Eigentümer hat sein eigenes Sondereigentum instand zuhalten bzw. instand zu setzen. Kosten, die das Miteigentum betreffen, tragen die Eigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (hier 50/50). Details dazu finden Sie in der Teilungserklärung.
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